Der gewohnte Ablauf des Volkstrauertages mit den Abordnungen der Vereine, Verbände und Einwohnern zur Niederlegung des Kranzes am Ehrenmal findet nicht statt. Es gilt die Empfehlung der HVB im Landkreis. Lediglich der Ortsbürgermeister und der Ortsbeauftragte legen den Kranz zum Gedenken in stiller Trauer nieder.